Wir definieren Inzest sehr allgemein als sexuelle Grenzüberschreitung durch ein Familienmitglied, ein Mitglied des Familienumkreises, oder eine Person, die die Unschuld und das Vertrauen des Kindes missbraucht hat. Es ist dabei unerheblich, ob der sexuelle Missbrauch einmal oder öfter passierte, da dadurch unmittelbar Schaden entstand. Sexuelle Kontakte können verbale und/oder körperliche Verhaltensweisen beinhalten. Damit es zu Inzestschäden kommt muss bei dieser Erfahrung keine Penetration stattgefunden haben.
- Du bist willkommen, auch wenn Du keine klaren und eindeutigen Erinnerungen an den Missbrauch hast.
- Du gehörst nicht weniger dazu, auch wenn Du das, was Dir zugestoßen ist, für geringfügiger hältst.
- Du wirst nicht zurückgewiesen werden, wenn Du denkst, Dein Missbrauch sei zu schrecklich.
Wenn Du fühlst, dass Du hierher gehörst, dann bist du willkommen.